Laut Gesetz ist im Rahmen der Gefährdungshaftung ein Tierhalter schadenersatzpflichtig, wenn durch das Verhalten seines Tieres ein Schaden verursacht wird.
Als Immobilien- oder Grundstückseigentümer haften Sie generell für Schäden, die durch Ihr Eigentum entstehen.
Der Schutz unserer Umwelt umfasst auch die Verantwortung jedes Einzelnen, die Folgen zu bedenken, falls, trotz aller Vorsorge, einmal ein Schaden passiert.