Seit dem 01.01.2002 ist ein neues Hinterbliebenengesetz in Kraft: Für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben und nach dem 01.01.1962 geboren sind, wurde die große Witwen-/Witwerrente auf 55 % gekürzt.
- Wenn Hinterbliebene das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- oder keine Kinder unter 18 Jahren erziehen
- oder für kein behindertes Kind sorgen
- oder nicht vermindert erwerbsfähig sind, erhalten sie sogar nur 25 % für max. 2 Jahre.
Da dies in der Regel bei weitem nicht ausreicht, sollten Sie Ihren Hinterbliebenenschutz überdenken und sich von uns ein preiswertes Angebot recherchieren lassen.