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Todesfall-

absicherung

Seit dem 01.01.2002 ist ein neues Hinterbliebenengesetz in Kraft: Für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben und nach dem 01.01.1962 geboren sind, wurde die große Witwen-/Witwerrente auf 55 % gekürzt.

  • Wenn Hinterbliebene das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • oder keine Kinder unter 18 Jahren erziehen
  • oder für kein behindertes Kind sorgen
  • oder nicht vermindert erwerbsfähig sind, erhalten sie sogar nur 25 % für max. 2 Jahre.

Da dies in der Regel bei weitem nicht ausreicht, sollten Sie Ihren Hinterbliebenenschutz überdenken und sich von uns ein preiswertes Angebot recherchieren lassen.

Eine Todesfallabsicherung (auch Risikolebensversicherung genannt) ist die bestmögliche Vorsorge für Familien, Geschäftspartner und Kreditnehmer bei geringem finanziellem Aufwand.