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Renten-

versicherung

Die Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung ist so alarmierend wie nie zuvor. Das Renteneintrittsalter wird ab 2012 kontinuierlich auf 67 Jahre angehoben. Dennoch planen weiterhin viele mit 65 oder 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen - und müssen deshalb Abschläge von bis zu 14,4% hinnehmen.

Alle Riester-Sparer (Arbeitnehmer, Beamte, Minijobber und Ehepartner von diesem Personenkreis) können jährlich 154 EUR Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 EUR, für ab 2008 geborene sogar 300 EUR erhalten. Junge Leute unter 25 bekommen einmalig 200 EUR obendrauf. Das Finanzamt zieht die selbstgezahlten Beiträge und Zulagen bis zur Höhe von 2.100 EUR als Vorsorgeaufwendungen ab. Ist die Steuerersparnis höher, sinkt das zu versteuernde Einkommen.


Alle Rürup-Sparer können 2014 78% Ihrer Beiträge absetzen. Dieser steuerfreie Anteil erhöht sich jährlich um 2%-Punkte bis auf 100% im Jahr 2025. Maximal können pro Jahr 20.000 EUR, bei Verheirateten 40.000 EUR angesetzt werden. Wenn Sie Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk zahlen, müssen Sie diese abziehen.

Nicht nur die private Rentenversicherung, deren Kapitalleistung bei Ablauf nach 12 Jahren und ab Renteneintrittsalter 60 nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert wird, sondern auch Riester- und Rürup-Renten rechnen sich - vor allem in der "Nach-Steuer-Betrachtung".